(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen von BuHaService – Ein Dienst der NXTLVT Stefan Schmuck (nachfolgend "Auftragnehmer") im Bereich der Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuernahen Dienstleistungen.
(2) Der Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG (Steuerberatungsgesetz) sowie betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragserteilung.
Erlaubte steuerliche Hilfeleistungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG:
(2) Zusätzlich erbringt der Auftragnehmer folgende betriebswirtschaftliche Leistungen:
(3) Ausdrücklich ausgeschlossen sind folgende Tätigkeiten, die Steuerberatern vorbehalten sind:
(4) Für die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen arbeiten wir eng mit dem vom Auftraggeber beauftragten Steuerberater zusammen und bereiten die erforderlichen Unterlagen zeitnah vor.
(5) Der Auftragnehmer arbeitet mit der Agenda Software. Die Einrichtung und Nutzung dieser Software ist Voraussetzung für die Leistungserbringung.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
(2) Die Unterlagen sind bis spätestens zum 10. des Folgemonats in elektronischer oder physischer Form zu übermitteln, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Übergabe haftet der Auftraggeber für daraus resultierende Folgen, insbesondere für Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Bußgelder.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer elektronischen Zugriff auf relevante Onlinebanking-Konten (nur lesend) erhält, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Es wird entweder ein monatliches Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand vereinbart.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus oder monatlich im Nachhinein, je nach Vereinbarung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
(4) Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Auftragsbearbeitung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details regelt die Datenschutzerklärung unter www.buhaservice.com/datenschutz.php.
(3) Sofern erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Fehler oder Unvollständigkeiten in den erstellten Unterlagen unverzüglich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge entfällt die Haftung des Auftragnehmers.
(1) Originalbelege und -unterlagen werden nach Bearbeitung an den Auftraggeber zurückgegeben oder auf Wunsch elektronisch archiviert.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Unterlagen länger als 6 Monate nach Vertragsende aufzubewahren, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Elektronische Daten werden nach Vertragsende auf Wunsch des Auftraggebers in einem gängigen Exportformat zur Verfügung gestellt.
(4) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder Brief).
(5) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen anteilig abzurechnen.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten die Leistungserbringung einzustellen und Unterlagen zurückzubehalten, bis die Vergütung vollständig beglichen ist.
(2) Dies gilt nicht, wenn hierdurch gesetzliche Fristen versäumt würden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung gegen Vorkasse zu erbringen.
(1) Die Abtretung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Folge besonders hinweisen.
(1) Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Bei Fragen zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
BuHaService
Ein Dienst der NXTLVT Stefan Schmuck
Ohmstraße 56, 84144 Geisenhausen
E-Mail: info@buhaservice.com
Telefon: +49 8743 9690476
Stand: 15.01.2026